Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Eines vorweg - die Antragstellung klingt komplizierter als sie ist.
Ich helfe dir gerne dabei! Wir schauen uns den Antrag gemeinsam an und ich unterstütze dich beim Ausfüllen. Keine Scheu!
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die (gesetzliche) Krankenkasse die Kosten für eine Mütterpflegerin teilweise oder meist sogar komplett übernehmen:
Es liegt eine oder mehrere Indikationen vor
Es ist tagsüber keine weitere im Haushalt lebende Person da, die diesen übernehmen kann.
(z.B. dein/e Partner/in arbeitet tagsüber oder du bist alleinerziehend)
Beispiele für mögliche Indikationen:
verordnete Bettruhe (z.B. bei frühzeitigen Wehen),
Hyperemesis (sehr starke Schwangerschaftsübelkeit)
körperlich einschränkende Geburtsverletzungen, Kaiserschnitt, etc.
Mehrlingsgeburten
immer wiederkehrende Brustentzündungen oder
Milchstau (häufig zurückzuführen auf fehlende Ruhe bzw. Überlastung und Stress)Überlastung, Erschöpfung, Überforderung
etc.
3 Schritte zur Kostenübernahme:
1. Antrag auf “Haushaltshilfe”.
Den bekommst du auf Anfrage von deiner Krankenkasse. Gerne helfe ich dir beim Ausfüllen.
2. Notwendigkeitsbescheinigung
Ist im Antrag enthalten und wird von deinem Arzt/Ärztin ausgefüllt. Darin führt er/sie die Indikation, sowie Dauer, Stundenumfang und Art der notwendigen Unterstützung auf.
3. Antragstellung
Du reichst den Antrag inkl. Notwendigkeitsbescheinigung bei deiner Krankenkasse ein.
Melde dich vorher gerne bei mir!
Klingt kompliziert? Ist es eigentlich gar nicht. Wenn du magst, helfe ich dir bei der Antragstellung - melde dich gerne!