KOSTENÜBERNAHME durch die Krankenkasse. WAS IST ZU TUN?


Gesetzliche Grundlage:

§28h SGB V - bei auf Schwangerschaft und Geburt zurückzuführenden gesundheitlichen Einschränkungen und
§ 38 SGB V - bei sonstigen Komplikationen/Krankheitsfällen (physisch + psychisch, im ersten Jahr nach der Geburt)


Indikationen
in der Schwangerschaft bzw. nach Geburt
können zum Beispiel sein:
- verordnete Bettruhe (z.B. bei frühzeitigen Wehen),
- Hyperemesis (sehr starke Schwangerschaftsübelkeit)
- körperlich einschränkende Geburtsverletzungen,
Kaiserschnitt, etc.
- Mehrlingsgeburten
- immer wiederkehrende Brustentzündungen oder
Milchstau (häufig sind diese auf fehlende Ruhe bzw.
Überlastung und Stress zurückzuführen)
- Überlastung
- etc.


Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die (gesetzliche) Krankenkasse.

  • Es lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt.

  • Es ist keine weitere im Haushalt lebende Person da, die diesen übernehmen kann, weil z.B. dein/e Partner/in tagsüber arbeitet oder du alleinerziehend bist.


3 Schritte
zur Kostenübernahme:

1. Anfordern eines Antrags auf “Haushaltshilfe”.
Bei entsprechenden Voraussetzungen und Indikationen, kannst du bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe (die Tätigkeiten einer Mütterpflege werden bei den Krankenkassen als “Haushaltshilfe” gehandlet) anfordern, den wir uns gerne gemeinsam anschauen und ausfüllen können.

2. Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt
Dein Arzt erstellt dir eine Notwendigkeitsbescheinigung. Darin wird die Indikation, der Stundenumfang und die Dauer der Unterstützung, sowie die Art der Unterstützung angegeben.

3. Versand der Unterlagen an deine Krankenkasse
Du reichst folgende Unterlagen bei deiner Krankenkasse ein: Antrag inkl. Notwendigkeitsbescheinigung + Kostenvoranschlag (auf Basis des Notwendigkeitsbescheids deines Arztes) von mir

Alles ein bisschen viel? Wenn du magst, helfe ich dir bei der Antragstellung - melde dich gerne!